- Allgemeines
a. Die nachfolgende Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem
Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen
des Käufers haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden.
b. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen von uns
schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine
Wirkung.
c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
d. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt die deutsche Fassung dieser
Bedingungen. - Angebot, Lieferzeit, Lieferverzug
a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass
wir diese schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
b. Liefertermine oder -fristen die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Einhaltung
von Lieferfristen setzt eigene richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
voraus.
c. Bei Überschreitung der vorgesehenen Lieferfrist ist uns zunächst eine
Nachfrist von 2 Wochen zur Lieferung einzuräumen. Diese Aufforderung
muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können wir nur mit
einer weiteren schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer weiteren
Frist von 2 Wochen in Verzug gesetzt werden. Die Fristen beginnen
jeweils mit Zugang der Schreiben. - Lieferung
a. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den
Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Käufer über,
unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung trägt oder den
Spediteur etc. beauftragt oder ausgesucht hat.
b. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme der Ware aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tag unserer
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
c. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
d. Unsere Lieferpflicht entfällt, wenn wir nach Vertragsschluß von einer
Bank, Auskunftei oder sonst zuverlässigen Quelle erfahren, dass Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen. Als mangelnde
Kreditwürdigkeit gilt es auch, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz
Mahnung nicht unverzüglich bezahlt.
In diesem Fall sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherheit oder
Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
der Käufer daraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Bei einem
Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, daneben Schadenersatz zu
verlangen. - Warenbeschaffenheit
a. Für unsere Waren werden keinerlei Eigenschaften zugesichert oder
Garantien abgegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich (“Zusicherung“,
„Garantie“) schriftlich erfolgt.
b. Maßabweichungen (als Maß eines Körpers gilt der Wert, der nach einer
mindestens 24 Stunden dauernden Lagerung im Normklima ermittelt
wird), die sich im Rahmen der jeweils einschlägigen DIN/ISO-Normen
halten, sind vertragsgerecht. Sollten für ein Produkt keine DIN/ISO-
Normen vorliegen, gelten handelsübliche Maßabweichungen als
vereinbart.
c. Mengenüber- oder -unterschreitungen von 10 % gelten als vollständige
Vertragserfüllung. Der Rechnungsbetrag ist entsprechend zu berichtigen.
d. Das Durchschnittsgewicht wird durch Entnahme von wenigstens 100
Stück einer Sorte unserer Ware ermittelt. Dieses ermittelte Gewicht darf
von dem in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Gewicht nach
oben oder unten bis zu 8 % abweichen. - Mängelrügen, Mängelansprüche, Verjährung
a. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,
Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit, deren
Eigenschaften, insbesondere Stabilität und Farbechtheit, und vor
Weiterverarbeitung auf deren Verwendungseignung zu untersuchen.
Mängel sind von dem Käufer unverzüglich, offensichtliche spätestens
innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung, verborgene ab Entdeckung
schriftlich uns gegenüber zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
wenn der Käufer einen offensichtlichen oder entdeckten Mangel nicht
rechtzeitig gerügt hat.
b. Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer nachweislich
rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir zunächst nur zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der
gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach
unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Eine
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen.
c. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl bei von uns zu
vertretenden Mängeln Schadenersatz, sonst Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit besteht kein
Rücktrittsrecht. Neben Rücktritt oder Minderung besteht kein Anspruch
auf Schadenersatz.
d. Wählt der Käufer statt Minderung oder Rücktritt Schadenersatz, verbleibt
die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Ersatzanspruch
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten oder
Garantien unsererseits.
e. Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
Dies gilt nicht, sofern und soweit wir auf Schadenersatz haften. - Haftung und Haftungsbegrenzung
a. Wir haften für andere als durch Verlust des Lebens oder Verletzung von
Körper und Gesundheit entstehende, von uns zu vertretenden Schäden
nur, soweit diese auf arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Bei der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur, soweit die Schäden
in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
b. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Ansprüche aus
Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus von uns
gegebenen Garantien bleiben hiervon unberührt.
c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen. - Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
a. Die angebotenen Preise sind Netto-Preise. Sie erhöhen sich um die
jeweils gültige MWSt. Sie umfassen nicht die Liefer- und Versandkosten.
b. Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
c. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest werden sofort
sämtliche Zahlungen fällig, auch wenn Ratenzahlung oder Stundung,
Wechsel- oder Scheckhingabe vereinbart worden war.
d. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt,
Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
uns vorbehalten.
e. Reicht eine Zahlung nicht zur vollständigen Tilgung der
Gesamtverbindlichkeit aus, wird, unabhängig von einer Bestimmung
durch den Käufer, zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen
diejenige, die uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich
sicheren die älteste Schuld, getilgt.
f. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,
sie sind rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten.
g. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht. - Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur Zahlung
unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der
Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
verfügen, sie insbesondere zu verarbeiten und zu verkaufen.
b. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt
stets im Namen und im Auftrag für uns. Bei Verarbeitung, Vermischung
oder Umbildung der gelieferten Ware erwerben wir an der neuen Sache
das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zu dem Wert des neuen Erzeugnisses.
c. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung tritt
der Käufer hiermit alle Forderungen samt Nebenrechten, die er durch die
Weiterveräußerung unserer Ware oder des neuen Erzeugnisses erwirbt,
in Höhe der noch offenstehenden Gesamtforderung an uns ab. Zur
Einziehung der Forderung ist der Käufer widerruflich ermächtigt. Ein
Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer sich mit 10% der
geschuldeten Gesamtforderungen in Verzug befindet. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungs- und Lieferort für unsere Leistungen und die Zahlungen des
Käufers ist unser Geschäftssitz.
b. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hof
der Gerichtsstand. Wir sind berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen. - Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Etwa unzulässige oder unwirksame Bestimmungen sind zwischen den
Parteien nach deren Sinn neu zu vereinbaren.